Verkehrseinschränkungen
Eisenbahnüberführung Sternbrücke

Aktuelle Verkehrseinschränkungen

Hier sehen Sie die aktuellen Verkehrseinschränkungen an der Sternbrücke hinsichtlich Autoverkehr, Radverkehr, Fußverkehr und Schienenverkehr.

 

Ab dem 2. September 2024 bis zum Rückbau der Kabelhilfstrasse in voraussichtlich 2027

Autoverkehr

Stresemannstraße:

Stadtauswärts ist die Stresemannstraße wie im Ursprungszustand zweispurig befahrbar. Stadteinwärts wird die Fahrbahn vor der Brücke auf einen Fahrstreifen verengt. Hinter der Fahrbahnverengung (vor der Brücke) wird die südliche Fahrspur als reine Rechtsabbiegerspur in die Max-Brauer-Allee eingerichtet. Ab Hausnummer 92 sind wieder beide Fahrstreifen entsprechend des Ursprungszustands befahrbar.

Max-Brauer-Allee:

Die Max-Brauer-Allee ist entsprechend des Ursprungszustands in beide Fahrtrichtungen befahrbar. In Richtung Sternschanze wird lediglich die Rechtsabbiegerspur vor der Brücke verkürzt. Grundstückszufahrten sowie Feuerwehrzufahren bleiben jederzeit befahrbar.

Busverkehr

Die Haltestelle „Sternbrücke“ auf der Stresemannstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts wird während der Bauzeit verlegt und verbleibt am derzeitigen Standort auf Höhe der Stresemannstraße 86 bis 90.

Radverkehr:

Auf der Stresemannstraße wird der Radverkehr stadteinwärts hinter der Brücke auf die südliche Fahrspur geführt. Hinter der provisorischen Bushaltestelle wird der Radverkehr zurück auf den bestehenden Radweg geführt. Der Radverkehr in Fahrtrichtung stadtauswärts wird wie im Ursprungszustand zusammen mit dem Fußverkehr geführt. Der Radverkehr auf der Max-Brauer-Allee wird in beide Fahrtrichtungen wie im Ursprungszustand geführt.

Fußverkehr:

Der Fußverkehr wird durch die Baumaßnahme nicht eingeschränkt und ist wie im Ursprungszustand möglich.

Eifflerstraße:

Ab Montag, 30.09.2024 bis zum Rückbau der Kabelhilfstrasse in voraussichtlich 2027 wird die Eifflerstraße für den Autoverkehr als Einbahnstraße eingerichtet. Sie ist für den Autoverkehr nur von der Lippmannstraße aus in Richtung Stresemannstraße auf dem rechten Fahrstreifen befahrbar. Zudem wird auf der rechten Straßenseite eine Parkverbotszone eingerichtet, um erforderliche Mindestbreiten für die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen zu ermöglichen. Auf dem linken Fahrstreifen ist das Parken zwischen den Fundamenten der Kabelhilfstrasse eingeschränkt möglich. Die Eifflerstraße ist für den Rad- und Fußverkehr in beide Richtungen befahrbar.

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