Ergänzende Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient dazu, mögliche Umweltauswirkungen geplanter Bauvorhaben zu ermitteln und zu bewerten. Im Mittelpunkt der UVP stehen dabei die Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgüter, wie Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fließen die so gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung der zuständigen Behörden über die Zulässigkeit des Vorhabens ein.
Die Überprüfung vor dem Start des Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt hat Ende 2019 ergeben, dass für das Projekt keine UVP-Pflicht besteht. Im Zuge der Auslegungen der Planunterlagen hat die DB AG jedoch viele Hinweise und Stellungnahmen erhalten, die sich mit umweltrelevanten Themen befassen. Aus Sicht der DB AG ist es wichtig, die geäußerten, nachvollziehbaren Sorgen und Fragen der Menschen aufzunehmen und gezielt gutachterlich zu überprüfen. Aus diesem Grund wird für das Projekt in Absprache mit dem Eisenbahn-Bundesamt freiwillig eine UVP nachgeholt und mögliche Auflagen in der weiteren Planung berücksichtigt.