Der Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Schanzenstraße ist da!

Wir sind überzeugt davon, dass eine moderne Schieneninfrastruktur der Schlüssel zu Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlicher Teilhabe für Hamburg und die Hamburger:innen ist. Sie ist das Rückgrat der Wirtschaft und sichert den Menschen, die hier leben, nachhaltige und sichere Mobilität zu. Außerdem stärkt sie die umweltfreundliche Eisenbahn und kommt damit langfristig allen Menschen zugute.

Ein wichtiger Teil des Hamburger Schienennetzes ist die Eisenbahnüberführung (EÜ) Schanzenstraße. Seit mehreren Jahren planen wir die Erneuerung des Bauwerks. Bevor wir mit den baulichen Maßnahmen zur Erneuerung der Brücke beginnen können, mussten wir den aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehenden „Plan“ „feststellen“ lassen.

Bei diesem „Planfeststellungsverfahren“ genannten Vorgang handelt es sich um ein behördliches Verfahren, in dem das Eisenbahnbundesamt (EBA) federführend ist. Im Projekt „Erneuerung der EÜ Schanzenstraße“ sind wir Ende 2021 in das Planfeststellungsverfahren gestartet. Das EBA hat seitdem sämtliche Unterlagen und Pläne eingehend geprüft und darauf geachtet, dass alle rechtlichen Belange berücksichtigt wurden. Im Laufe des Verfahrens erfolgte auch eine öffentliche Auslegung der Pläne. Betroffene und Interessierte konnten Einblick in die Planungen nehmen und Einwände vorbringen. Viele Betroffene haben diese Möglichkeit genutzt und sich zu dem Bauvorhaben geäußert. Die Anmerkungen haben wir uns sehr aufmerksam angeschaut. Da wo es möglich war, haben wir unsere Planungen entsprechend überarbeitet.

Seit dem 9. Januar ist der Planfeststellungsbeschluss erteilt und am 19. Januar nun veröffentlicht.

Dieser ist für uns die Baugenehmigung. Der Beschluss erteilt alle ansonsten erforderlichen Genehmigungen und bündelt sie in einer Entscheidung. Weitere öffentliche Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf es daher nicht mehr. Der Planfeststellungsbeschluss ist auf Basis der gesetzlichen Regelung sofort vollziehbar. Somit haben wir die Möglichkeit, zeitnah mit den Bauarbeiten zu beginnen. Mögliche Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.

Im nächsten Schritt werden wir daher im Januar 2024 die bauvorbereiten Arbeiten weiter intensivieren. Insbesondere werden wir im Boden unter der Brücke die Voraussetzungen schaffen, dass vorhandene Kabel und Leitungen umverlegt werden können. Das ist notwendig, um Platz für die späteren Bauarbeiten an der Brücke zu schaffen.
Diese bauvorbereitenden Arbeiten werden wir voraussichtlich bis September 2024 abschließen. Den Start der Arbeiten zur Erneuerung der Brücke planen wir im Anschluss ab Ende 2024. Mit der Inbetriebnahme der neuen Brücke rechnen wir zurzeit im Sommer 2026.

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