Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Mai und Juni 2025
Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Reichbahnstraße findet von Mitte Mai bis Mitte Juni 2025 statt. Bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren werden Behörden und Bürger:innen beteiligt.
Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab?
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde eröffnet das Anhörungsverfahren. In der Phase der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet und zusammengestellt. Anschließend werden sie bei der zuständigen Behörde zur Planfeststellung eingereicht. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt, damit Anrainer Einblick in die Planungen nehmen und Einwände vorbringen können. Am Ende dieser Phase steht der Planfeststellungsbeschluss. Das ist die Genehmigung zum Bau. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich bis Ende des Jahres erwartet.
Weitere Informationen zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens können Sie dem unterstehenden Video entnehmen.
Was bedeutet das für Sie?
Im Rahmen der Auslegung können betroffene Personen, Einwendungen gegen die Planungen erheben. Etwaige Einwände können bis Ende Juli 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Planfeststellungsunterlagen können Sie nach Veröffentlichung digital unter eba.bund.de einsehen.
Bei Rückfragen dazu steht Ihnen das Projektteam gern unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung Info.Reichsbahnstrasse@deutschebahn.com.