Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Juli und August 2025 (aktualisiert)

Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Reichbahnstraße wurde neu terminiert und findet nun vom 15. Juli bis einschließlich 14. August 2025 statt. Ursprünglich war eine Auslegung bereits für Mai und Juni vorgesehen gewesen. Bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren werden Behörden und Bürger:innen beteiligt.

Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab?

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde eröffnet das Anhörungsverfahren. In der Phase der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet und zusammengestellt. Anschließend werden sie bei der zuständigen Behörde zur Planfeststellung eingereicht. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt, damit Anrainer Einblick in die Planungen nehmen und Einwände vorbringen können. Am Ende dieser Phase steht der Planfeststellungsbeschluss. Das ist die Genehmigung zum Bau. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich bis Anfang nächsten Jahres erwartet.

Weitere Informationen zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens können Sie dem untenstehenden Video entnehmen.

Was bedeutet das für Sie?

Im Rahmen der Auslegung können betroffene Personen, Einwendungen gegen die Planungen erheben. Etwaige Einwände können bis zum 28. August 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Planfeststellungsunterlagen können Sie nach Veröffentlichung digital auf dem Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben einsehen. Dort ist auch die digitale Beteiligung durch Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen möglich.

Bei Rückfragen dazu steht Ihnen das Projektteam gern unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung:
info.reichsbahnstrasse@deutschebahn.com.

Ihr Projektteam EÜ Reichsbahnstraße

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