Auslage Planänderungsunterlagen

Um die Arbeiten zur Erneuerung der EÜ Amsinckstraße durchführen zu können, ist eine Genehmigung zum Bau durch das Eisenbahn-Bundesamt erforderlich. Diese Genehmigung wird mit dem Planänderungsbeschluss erteilt. Für die östliche Eisenbahnbrücke über die Amsinckstraße (Gleistragplatte) besteht bereits seit 2006 Planrecht. Jedoch wurde das Bauverfahren angepasst, so dass ein Planänderungsantrag nötig wurde. Bevor die Planänderung Rechtskraft erlangt, legt das Eisenbahn-Bundesamt die aktuellen Planfeststellungsunterlagen inkl. der Planänderungsunterlagen für die interessierte Öffentlichkeit aus.

Sie haben bis zum 27. November 2024 die Gelegenheit, die Planfeststellungs- und Planänderungsunterlagen zur Erneuerung der EÜ Amsinckstraße auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts einzusehen.

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